Beim Mieten eines Mietwagens verzichten manche Deutsche im Ausland (vor allem den USA) auf die zusätzliche angebotene Versicherung. Meist unter der Annahme “Das deckt doch die Versicherung meiner Gold-Kreditkarte mit ab”.
Die Gold-Mastercard der Deutschen Bank, die mein Freund besitzt, hat eine solche Mietwagen-Haftpflichtversicherung. Ein anstehender USA-Urlaub war daher Grund genug für mich, mir die Versicherungsbedingungen der Deutschen Bank mal anzusehen.
Die Bedingungen konnte ich auf der Webseite nicht finden, aber es war mir möglich sie per Post anzufordern. Das macht es natürlich schwerer zu überprüfen, was wirklich versichert ist und was nicht.
Die Versicherungen werden von der Zurich Versicherung AG für die Deutsche Bank bereitgestellt.
Der Fahrzeug- und Personenschutzbrief für das Ausland scheint mir ähnliche Leistungen wie ein Automobilclub à la ADAC zu bieten (es gibt bis zu 160 Euro, wenn das Auto abgeschleppt werden muss, 40 Euro Übernachtungskosten pro Nacht falls das Auto einen Totalschaden hat und man nicht mehr wegkommt, 30 Euro für eine Taxi-Weiterfahrt, falls das Auto kaputt ist, usw.).
Eine ganz wichtige Einschränkung: der Fahrzeugschutzbrief gilt nur für Europa und Mittelmeeranreihner-Staaten. Für unseren USA-Urlaub also schon mal nicht.
Die Mietwagen-Haftpflichtversicherung schließt gleich auf der ersten Seite der Versicherungsbedingungen Schäden an den Mietfahrzeugen aus. Wer also ein Mietfahrzeug hat, das über ein klappriges Mofa hinausgeht, der sollte besser finanziell in der Lage sein, einen Totalschaden selbst zu zahlen.
Voraussetzung für die Versicherung ist, dass für das Fahrzeug eh schon eine Haftpflichtversicherung besteht. Die Haftpflichtversicherung gilt also nur, wenn es eh schon eine andere Haftpflichtversicherung gibt. Die Kreditkarten-Haftpflicht erhöht nur die Deckungssumme einer schon bestehenden niedrigeren Haftpflicht auf 1,1 Millionen Euro.
Wenn sich so mancher also denkt, er brauche aufgrund der Gold-Kreditkarte gar keine weitere Haftpflicht, dann steht er völlig ohne Schutz da. Schlimm wäre es auch in den USA mit den hohen Krankenhauskosten, wenn es beim Unfall einen Schaden von mehr als 1,1 Millionen gäbe, denn bei einem Schaden von 1,2 Millionen müsste man ja zum Beispiel die 100.000 Euro Unterschied selbst tragen.
Es scheint keine Diebstahlversicherung mit inbegriffen zu sein, jedenfalls deute ich eine Klausel des Vertrages so.
Es gibt noch eine Mietwagen-Rechtsschutzversicherung. Deren Klauseln habe ich mir dann gar nicht mehr durchgelesen. Die anderen Versicherungsbedingungen waren nämlich schon so gestaltet waren, dass die Versicherung für mich keinen ausreichenden Schutz boten. Ich würde mich nie auf diese Versicherung verlassen und wir haben daher den Mietwagen im Urlaub anderweitig versichert.
Fairerweise muss man jedoch sagen, dass die Übersicht in den Versicherungsbedingungen sehr deutlich macht, was versichert ist und was nicht. Es wird also nichts verschleiert, es gibt kein böses Kleingedrucktes. Wer die Versicherungsbedingungen wirklich liest, der erfährt klar und deutlich, was erstattet wird. Nur war und dies eben nicht genug…
Meine Empfehlung für alle die eine Mietwagen-Versicherung bei einer Kreditkarte haben:
- Versicherungsbedingungen anfordern und lesen.
- Kontrollieren, ob eine bestehende Reise-Versicherung oder eine Automobilclub-Mitgliedschaft nicht die Leistungen des Schutzbriefes schon mit einschließt.
- Sicherstellen, dass Schäden am Mietwagen mitversichert sind,
- Festellen, ob die Versicherung auch gilt, wenn es keine weitere Haftpflichtversicherung besteht.